Mittelalter - Geschichte der Hexen Verfolgung und Prozesse
Hexen im Mittelalter - Hysterische Volksbewegung Hexenwahn und Hexenhammer - Informationen der Geschichte über die Verfolgung von Menschen vor allem von Frauen und die Hexenverfolgungen, Frauen wurden beschuldigt mit dem Teufel im Bunde zu stehen, sie wurden gefoltert und hingerichtet - Die Inquisition und die Rolle der Kirche die Foltermethoden und Hinrichtungsarten - Gegner der Hexenjagd und berühmte und bekannte Hexen aus dem Mittelalter
Hexen im Mittelalter


die Geschichte
Hexen vor dem Mittelalter
Die Angst vor den dunklen Mächten und ihren Verbündeten und
der Glaube an Hexerei und Zauberkunst ist alt. Bereits auf den Gesetzestafeln des babylonischen "Codex
Hammurabi" wird die schadenbringende Hexerei erwähnt, und die dunkle
griechische Göttin Hekate wurde mit Hundeopfern milde gestimmt
Im Zwölftafelgesetz der Römer liest man von Hexen, die Feldfrüchte
verderben. Aus der Bibel bekannt ist die Hexe von Endor (1 Samue128,3-25)
oder die Anweisung, eine Hexe nicht am Leben zu lassen (Exodus 22,17). Augustinus
(354-430) war von der Existenz geflügelter Dämonen und Teufel überzeugt, die in
Schlafende eindrängen und Herrschaft über ihre Gedanken übernähmen.
Wetterzauber, der böse Blick, Verwandlungen in Tiere und die Behexung der Feldfrüchte
wären die Folgen.
Wann nun gezielt begonnen wurde, Hexen und Zauberer zu
verfolgen, lässt sich nicht eindeutig klären, wohl aber erwähnt bereits Gregor
von Tours (um 540-594) Todesurteile, die an Hexen vollstreckt worden sind. Bischof
Burchard von Worms lehnt in seinem Beichtspiegel den Glauben an Hexenflüge,
Wettermacher oder unzüchtige nächtliche Dämonen ab. Zu seiner Zeit lassen sich
auch keine Hexenverfolgungen durch weltliche Gerichte nachweisen

die Geschichte
Hexen im Mittelalter
Verfolgung von Menschen vor allem von Frauen
Hexenverfolgung
Setzen wir uns ins Mittelalter, in eine Zeit zurück, in welcher es bei uns eine Volksbildung praktisch nicht gab. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer beispiellosen Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand, um genau zu sein, nicht nur im sogenannt finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt - zur Zeit nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch die Phase der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und konnte den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht nur in katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in protestantischen Gebieten zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige Tatsachen über den Hexenwahn sind noch wenig bekannt oder überraschend. Deshalb sollen sie hier aufgegriffen
werden
Hexenverfolgungen

Hexen eine Bedrohung für das Christentum ?

Hexenverfolgung
Der Beginn
Als Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der Hexenverfolgung überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach:
Frauen wurden beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente müssen wir davon ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten unschuldige Opfer einer hysterischen Volksbewegung wurden. Neudeutsch würde man heute wohl von Mobbing sprechen. Opfer dieses Mobbings wurden mehrere zehntausend Personen, vor allem Frauen, teilweise Kinder und später auch Männer, zuerst Leute aus dem unteren, später auch aus dem höheren
Stand
1400 - der Beginn ?
Auffallend ist, dass ungefähr die Hälfte aller weltweiten Hexen-Hinrichtungen im deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Es sei in diesem Zusammenhang an den Prozess der Jeanne d'Arc, der 1920 von der katholischen Kirche heiliggesprochenen Jungfrau von Orléans erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt. Das Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der Schweiz zu
liegen.
Vom zeitlichen Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung ums Jahr 1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei gab es zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa 1900. Als letzte hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der Fall der Anna Göldi bekannt. Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende 1782 mit dem Schwert hingerichtet, also nur wenige Jahre vor Ausbruch der Französischen Revolution. Diese sollte durch ihre Auswirkung die alte Ordnung in Europa
wegfegen
Hexenwahn
Während allen Phasen des Hexenwahns wurde das Verfolgen unschuldiger Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten Europas gab es deshalb überhaupt keine Hexenverfolgung oder höchstens vereinzelte Verhöre ohne Folterungen, nach denen man die Angeklagten wieder freiliess - mangels
Beweisen
Kernproblem der Hexenverfolgung Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen
Hier stossen wir bereits auf das Kernproblem der Hexenverfolgung. Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen, weil ihre Auswirkungen das Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es heute noch Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen objektiven Schaden zufügt, daran würden heutzutage ohnehin die meisten Zeitgenossen nicht mehr glauben. Aus der Bibel wie aus der Überlieferung von Naturvölkern wissen wir jedoch, dass es durchaus gewisse magische Praktiken gibt, welche Menschen wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche Vorkommnisse aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie durch weltliche oder kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse Dinge werden eben erst am Jüngsten Tag ins richtige Licht gerückt werden. Von einer solchen Perspektive des Jüngsten Tages wichen zur Zeit der Hexenverfolgung kirchliche wie staatliche Obrigkeiten ab. Sie stützten sich dabei auf das Bibelwort, dass man die Zaubereisünde nicht dulden solle und gingen dagegen an. Allerdings - und hier liegt der Kernpunkt - nicht mit geistlichen, sondern unangebrachterweise mit weltlichen
Waffen
Der Hexenwahn

Die Institution Kirche !
Hexenverfolgung und Kreuzzüge
Die Folge davon war eine Katastrophe, die uns heute noch erschüttert und bei der das Christliche im ursprünglichen Sinne vollends auf der Strecke blieb. Eine Spätfolge davon ist das Misstrauen oder sogar die Abscheu, welches man der Institution Kirche in weiten Bevölkerungskreisen noch heute entgegenbringt, wenn die Rede auf die Hexenverfolgung oder auch die Kreuzzüge
fällt
Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung zu einem grossen Teil in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Diese lebten in den Köpfen der Menschen fort, auch lange nachdem Europa christianisiert war, und teilweise sind solche Vorstellungen heute noch
vorhanden
Die Christianisierung Europas brachte es zwar mit sich, dass viele Menschen Christen wurden, so wie auch viele andere über den Status der getauften Heiden nicht hinweg kamen und es eigentlich auch gar nicht so recht wollten. Das Christentum war die offiziell erwartete Denk- und Lebensweise, sodass sich viele mehr nur äusserlich anpassten und der christliche Glaube immer in einem Wettlauf mit den animistischen Vorstellungen
stand

Hexe stammt aus einer Vorstellung !
Zaunsitzerin - Hagazussa !
Da war zum Beispiel die Vorstellung, dass Geister an den Zäunen hausten und die Menschen bedrohen würden. Genau von dieser Vorstellung stammt das Wort Hexe. Der Begriff geht zurück auf das alt-nordische Wort für Zaunsitzerin,
Hagazussa. Jedenfalls begann sich mit der Christianisierung die Vorstellung des Teufels mit derjenigen von Hexen, Dämonen und Unholden zu vermischen. Man spricht in der Fachwelt auch von der Christianisierung des antiken, keltischen, germanischen und slawischen
Dämonenglaubens
Der Hexensabbat

Heidnische Begriffe wurden von der Kirche übernommen
Mittelalter Magie
Teilweise wurden gewisse Formen der Magie bewusst von der frühmittelalterlichen Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung das Christentum leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von der christianisierten Bevölkerung verantwortlich gemacht für schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In Zeiten der Missernte und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren solche Vorstellungen noch höher im
Kurs
Es gab auch sehr kleine Gruppen die den Christlichen Glauben verhöhnten
Und in der Tat war der soziale Niedergang breiter Bevölkerungskreise ein wesentlicher Nährboden für das Aufkommen des Hexenwahns. Zudem gab es tatsächlich vereinzelte und verborgene Wahrsager, Volksmagier und auch - meist sehr kleine - Gruppen, welche den christlichen Glauben verhöhnten - teilweise aus reiner Prahlerei, teilweise auch als Satanskulte, welche mit umgekehrten Kreuz ihre Schwarzen Messen zelebrierten. In jener Zeit, da es praktisch noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte das hauptsächlichste Massenmedium. Man kann sich ausmalen,
wie viel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls erschien die Gefahr von seitens der Hexen und Zauberer um ein X-faches grösser, als sie es in der Wirklichkeit je
war
Bereits im Jahr 1090 gab es in Freising einen Fall, bei dem drei sogenannte Wettermacherinnen am Isarstand verbrannt wurden - übrigens damals gegen den Willen der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der umstrittenen Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine grosse Verunsicherung mit sich und verursachte die Suche nach irgendwelchen
Sündenböcken. In Freising wurde vorweggenommen, was ein halbes Jahrtausend später bei den Hexenprozessen der Fall war. Der blosse Verdacht auf Zauberei genügte, um unschuldige Frauen zu foltern und damit ein Geständnis zu erpressen. Die Frauen gaben unter der Folter alles mögliche zu, um den Schmerzen zu entgehen. Das Geständnis war für ein rechtsgültiges Urteil notwendig, Indizienprozesse wie heute kannte man damals noch
nicht
Zaubereisünden wurden von der Kirche
nicht immer gleich beurteilt
Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer Geringschätzung teuflischer und zauberischer
Einflussnahme

Die Inquisition
Vor allem in der Literatur der organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition, begann man aber später die Existenz des Hexenfluges als wirkliches Ereignis zu verstehen. Unter Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die Luft. In aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der theologischen in die Märchenliteratur, wo sie heute noch anzutreffen
ist
Die Literatur der Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals bekannte und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des Inquisitors Heinrich Cramer von
1487
das kirchliche Inquisitionsverfahren
Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche Inquisitionsverfahren. In der Inquisition führte die gleiche Instanz, welche Anklage erhob, auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre in der heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren häuften sich damals die Hinrichtungen von sogenannten Hexen und anderen Ketzern. Zur gleichen Zeit liess man in Spanien und Frankreich die Folterung von Verdächtigten zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland begann man etwa seit dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen Strafprozess
anzuwenden

Hexerei Magie
Delikte Zaubersünden
So sehr man auf kirchlicher Seite um die Existenz von Zaubereisünden wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15. Jahrhunderts noch kein Hexerei-Delikt. Der Begriff der Hexerei soll zum ersten Mal in einem Strafprozess vor dem weltlichen Gericht der Stadt Luzern 1419 aufgetaucht sein, also schon rund einhundert Jahre vor der Reformation. Der Begriff der Hexe wurde, so vermuten andere Experten, erst am Konzil von Basel, also zwanzig Jahre nach dem Luzerner Fall
erfunden
Nach dieser Ansicht sei der Begriff der Hexe vom Konzil neu aufgegriffen und mit alten, angstbesetzten Inhalten gefüllt worden. Es könnte also durchaus sein, dass die gedankliche Verbindung zwischen dem Wort Hexe zum erwähnten altnordischen Begriff Hagazussa bewusst von der Inquisition inszeniert wurde, um die Volksängste vor Dämonen gegen die angeblichen Hexen zu schüren. Bereits zeitgenössische Darstellungen kritisierten, dass die Hexen nicht wirklich existierten, sondern lediglich eine ideologische Einbildung der Inquisitoren seien.
Die Inquisitoren gehörten auch zu den Wenigen, welche relativ gut gebildet waren, und zu einer gezielten Manipulation der Sprache überhaupt
fähig.
Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten
behandelt

Begriff der Hexerei
Der Begriff der Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt füllte, wurde zwar vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht anerkannt. Gerade deshalb war es nicht voraussehbar, dass ein weit
verbreiteter Hexenwahn je ausbrechen würde. Es kam aber so, dass die weltliche Strafprozessordnung in jener Zeit die Folter institutionalisierte. Diese war zu Beginn gegen Attentäter und Königsmörder gerichtet. Jedenfalls wurden durch die Folter der Willkür
größere Tore geöffnet, als es die kirchliche Inquisition alleine je zustande gebracht hätte. Trotzdem vollzog die Inquisition selber auch die Folter, um Geständnisse zu erpressen. War ein solches vorhanden, mussten die kirchlichen Inquisitoren den Angeklagten an das weltliche Gericht
übergeben
Hexenprozess

Hexenprozesse
Betrachten wir das Prozessverfahren gegen Personen, die der Hexerei beschuldigt wurden, näher: Der Ankläger ist in der stärkeren Position. Er kann jemanden aufgrund von Aussagen irgendwelcher Leute anklagen, gleich ob und wie glaubwürdig diese sind. Man geht davon aus, dass der Ankläger aus Sorge gegenüber dem Staat oder dem rechten Glauben handle und deshalb müsse er seine Anklage nicht
beweisen
Der blosse Verdacht auf Zauberei genügte

Auf Verdacht Todesstrafe !
Mittelalter Folter
Ungeschützt war hingegen der die Angeklagte; und sein Verteidiger kommt gegen die Behandlung des Falles meist nicht an. Die Unschuldsvermutung kannte man damals nicht. Um mit der Folter des Angeklagten die Wahrheit zu ermitteln, genügte ein
bloßer Verdacht des Richters. Dem Richter war es freigestellt, dem Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen, es dann aber nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu
beschließen. Denn die Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein Geständnis vorlag. Die Folter wurde deshalb solange angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch von
Unschuldigen
Hexenfolter im Mittelalter
Die Wasserfolter

Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von irgend jemandem, zum Beispiel, dass die
betreffende Frau einen schlechten Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten als Hexe verurteilten Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus ein wenig entsprachen. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise auch behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den Verdächtigungen der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert
waren
Folterung durch Aufziehen

In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung die Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels genauer Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die Rede schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde der Ruf schnell und endgültig beschmutzt, was Grund war für eine neuerliche Verhaftung, Folterung und schliesslich
Hinrichtung
Der Hexenstuhl

Tötungsarten - Hinrichtungsart
Hinrichtungen
Nicht jede Hinrichtungsart galt als gleich schrecklich bzw. entehrend. So war
der Tod durch das Schwert ehrenvoller als der Tod durch den Strang, der als äußerst
unehrenhaft galt. Beim Verbrennen gab es prinzipiell drei verschiedene Tötungsarten:
entweder wurden die Delinquenten zuerst geköpft und dann verbrannt oder
zuerst erdrosselt und dann verbrannt oder bei lebendigem Leibe verbrannt. Die
Asche des Bedauernswerten wurde dann in alle vier Winde ver- oder in fließendes
Wasser gestreut
Tötungsarten - Hinrichtungsart -
Richtrad
Das Hexenrad

Eine besonders grausame Hinrichtungsart war jene mit dem Richtrad. Dabei wurde
der Delinquent auf scharfkantige Klötze gebunden und mit einem Rad, auf dem
eine eiserne Schneide angebracht war, brach man ihm die Knochen der Extremitäten.
Danach wurde er auf ein eigenes Rad geflochten, das an einer langen Stange
hoch aufgerichtet wurde. Der noch lebende Körper bzw. der Leichnam diente den
Vögeln als Fraß
Bräuche der Volksmedizin wurden verboten
Das vorurteilsbehaftete Verleumden wurde insbesondere gefördert durch amtliche Anweisungen, welche Handlungen als Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen seien. In einer bayrischen Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige Bräuche der Volksmedizin auf den Index gesetzt und damit verboten. Dazu gehörte auch das Baden am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen. Für die eigentlichen Sünden gegen den christlichen Glauben wurde das Strafmass wie folgt festgesetzt:
- wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt
- wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet
- wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen
das Vermögen wird
eingezogen
- bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden Zangen
gezwickt
Verdacht auf Hexerei musste gemeldet werden..
In Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle Amtsuntertanen verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Diese Bestimmung zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in der Geschichte des Hexenwahns. Denn dadurch wurde man verpflichtet, schon beim geringsten Verdacht jemanden anzuklagen. Es führte sogar soweit, dass Angeklagte unter der Folter ihrerseits irgendwelche Leute der Hexerei beschuldigten, um den Schmerzen zu
entgehen
es wurde danach aber auch gegenseitig beschuldigt..
So wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch hochgestellte Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die Vorschriften Maximilians mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten von den Kanzeln verlesen werden. Die Hysterie wurde damit nicht besänftigt, sondern im Gegenteil geradezu
angestachelt
Teufelkreis Hysterie Verhör Folter Denunzierung
Wo der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter, Denunzierung und weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell auf. Die Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit den vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer der Untersuchung im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später bezichtigen können, sie seien selber
verhext

Mutiger Widerstand gegen den Hexenwahn
Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Die einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch Seelsorger.
Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater
Friedrich von Spee
Er begleitete während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte er in einem Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus Sicherheitsgründen allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne Genehmigung seiner Ordensoberen. Dies wäre auch schwierig gewesen, fand man doch auch viele Jesuiten auf Seiten der Befürworter einer
Hexenverfolgung
Cautio Criminalis - (Friedrich von
Spee)
Spees Buch, es trug den Namen Cautio Criminalis, deckte die Zustände mit scharfsinniger Logik schonungslos auf und nahm auch gegenüber den Geistlichen und seinen Jesuiten-Brüdern kein Blatt vor den Mund. Da Spee in seinem persönlichen Umfeld, er war Lehrer der Moraltheologie, offen über sein Anliegen sprach, war bald bekannt, wer die Cautio Criminalis geschrieben hatte.
Die Empörung über Spee klang dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter Gustav Adolf andere Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von Köln nach Trier versetzt. Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buch starb er. Spee hatte sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt. Trotz aller Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden
treu
Spee wurde einst gefragt, woher er denn schon graues Haar hätte. Er antwortete, das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum Scheiterhaufen hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem einzigen Fall davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich schuldig. Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst hätten, ihm die Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im Sterben in den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die Hexenverfolgung war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und Christen durch die Kirche. Evangelium und christliche Gemeinde einerseits und Dogmatik und Kirche anderseits waren nie dasselbe und werden es auch nie
sein

Das Ende des Hexenwahns
Das Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der Aufklärung, welche nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt rückte. Die letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs schon erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter polnischer Hoheit, zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt, weil sie rot entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres Nachbarn dauernd krank gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass die Frauen Hexen gewesen seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die beiden letzten bekannten Hexenprozesse mit anschliessender Hinrichtung. Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er im Aberglauben
weiter
1800 - Die Hexenprozesse verschwanden
Die Hexenprozesse verschwanden - wie erwähnt - aufgrund der Aufklärung. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das Geständnis seine prozessentscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den Zeugen- und Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch mitbegünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende gingen.
Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen, ja der Menschenwürde im allgemeinen. Dass sich der Humanismus durchsetzte, bedeutete Freiheit - Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt. Denn wo der Geist des Evangeliums ist, da ist auch der Geist der Freiheit

Berühmte
Hexen aus dem Mittelalter
Maria Holl
Maria Holl (1549) wurde von
Hexerei freigesprochen !
Maria Holl ( 1549 in Altenstadt bei Geislingen an der Steige; † 1634) war eine Gastwirtin in Nördlingen. Sie wurde als Hexe angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde
freigesprochen
..wurde als Hexe angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde
freigesprochen !
Maria Holl war die Tochter des Amtmannes Jerg Löhlin aus Altenstadt. Sie heiratete am 20. Mai 1586 Michael Holl im Ulmer Münster. Mit ihm zog sie nach Nördlingen, wo sie am 30. Mai 1587 Bürgerin der Stadt wurde. Dort eröffnete das Ehepaar die Wirtschaft „Die goldene Krone“ am Weinmarkt. In Nördlingen wurde Maria Holl aus Neid wegen ihrer gut laufenden Wirtschaft als Hexe angeklagt. Sie überstand als Erste der angeklagten Hexen die Folterungen. Insgesamt wurde sie 56-mal gefoltert. Sie bekannte sich stets zu Gott. Keine Grausamkeit brachte sie zu dem Geständnis, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Viele Bürger setzten sich für sie ein. Am 11. Oktober 1594 wurde sie vom Vorwurf der Hexerei freigesprochen. Ihr Fall war einer der letzten Hexenprozesse in Nördlingen. Maria Holl überlebte alle ihre Peiniger. Sie starb 1634, vermutlich an der Pest
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zu Maria Holl

Hester Jonas
Hester Jonas (1570) Hexe von Neuss
Hester Jonas ( 1570 in Monheim am Rhein; † 24. Dezember 1635 in Neuss) war die sogenannte Hexe von Neuss
Jonas zog nach der Heirat mit dem Neusser Müller Peter Meurer nach Neuss an die Windmühle. Hier erlitt sie schwere Fallsucht-Anfälle. Sie betätigte sich als Hebamme und nutzte die Kräuterheilkunde, unter anderem die Alraune (Alraunewurzel)
Im November des Jahres 1635 wurde sie (im Alter von etwa 64 Jahren) wegen Zauberei verhaftet, verhört und gefoltert. Das Neusser Bürgermeistergericht bezichtigte sie des Schadenzaubers, des Abfalls von Gott, des Paktes mit dem Teufel und der Teufelsbuhlschaft. Schon Jahre zuvor hatte Hester Jonas im Ruf gestanden, eine Hexe zu sein. Durch massive öffentliche Gerüchte sah sich die Obrigkeit nun zum Handeln gezwungen. Bei den ersten beiden Verhören am 15. und am 22. November bestritt Hester Jonas die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Am 19. und 20. Dezember wurde sie jeweils für drei Stunden auf einen Hexenstuhl, einen mit Eisennägeln gespickten Folterstuhl, gesetzt
Danach legte sie ein „Geständnis“ nach Wunsch der Anklage ab. Sie gab zu, mit einem schwarzen Mann namens „Hans Beelzebub“ mehrfach Unzucht getrieben und Menschen wie Tieren durch Zauber geschadet zu haben. Außerdem sei sie vom Teufel besessen. In derselben Nacht gelang ihr die Flucht aus dem „Neuwachthaus“. Sie wurde jedoch wenig später ergriffen und in den Mühlenturm gesperrt. Hier widerrief sie ihr „Geständnis“. Aber nach Auspeitschung mit „scharfen Ruten“ am folgenden Tag war ihr Widerstand gebrochen. Sie gestand alle gegen sie erhobenen Vorwürfe. Das Gericht verurteilte sie nun zum Tode. Am 24. Dezember 1635 wurde Hester Jonas in Neuss von einem Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet. Ihr Körper wurde danach verbrannt. Ihre Asche ist dann am gleichen Tag in alle Winde verteilt worden. Das komplette Verhörprotokoll des Hexenprozesses ist im Stadtarchiv Neuss einzusehen
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zu Hester Jonas

Elisabeth von Doberschütz (1591)
Elisabeth von Doberschütz, geborene von Strantz († 17. Dezember 1591 in Stettin, Pommern) wurde als Hexe vor den Toren Stettins hingerichtet und verbrannt
Elisabeth von Doberschütz wurde im Jahr 1590 der Hexerei und Zauberei beschuldigt: Sie wurde angeklagt, Erdmuthe, die Ehefrau des Herzogs Johann Friedrich (1542–1600), Herzog von Pommern-Stettin, mit einem „Hexentrank“ unfruchtbar gemacht zu haben, den sie der Herzogin Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte. Der Herzog war seit 1577 mit Erdmuthe Markgräfin von Brandenburg (1561–1623) verheiratet, der Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und der Sabine von Brandenburg-Ansbach; die Ehe war aber kinderlos geblieben. Elisabeth von Doberschütz gelang es noch zu fliehen, doch wurde sie in Crossen (Oder) gefangen, in Stettin eingekerkert und am 17. Dezember 1590 zum Tod verurteilt. Auf den Tag genau ein Jahr später, am 17. Dezember 1591, wurde sie auf dem Heumarkt vor den Toren Stettins als Hexe enthauptet und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt – in dem Jahr, in dem die Neustettinischen Hexenverfolgungen ihren Höhepunkt erreicht hatten
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zu Elisabeth von Doberschütz

Catherine Monvoisin (1632)
Catherine Monvoisin (1632; † 22. Februar 1680 in Paris; Geburtsname Deshayes), genannt La Voisin, war eine französische Serienmörderin, verurteilte Hexe und eine der Hauptbeteiligten in der so genannten Giftaffäre
Catherine Monvoisin lebte am Stadtrand von Paris. Ihr Ehemann war ein erfolgloser Juwelier. Um zu mehr Geld zu gelangen, weissagte sie zusammen mit ihrer sechzehnjährigen Tochter und mehreren Kolleginnen gegen hohe Honorare die Zukunft, erstellte Horoskope, verkaufte Gift, Liebestränke, betrieb Voodoo-Zauber und brach unerwünschte Schwangerschaften ab. Außerdem zelebrierte sie gemeinsam mit dem Abbé de Guiborg, der aus dem Priesteramt verstoßen worden war, schwarze Messen, bei denen angeblich in ihrer privaten Kapelle Säuglinge geopfert wurden. Das Blut der Kinder verwendete Madame La Voisin für ihre Zaubertränke. Neben dem Hellfire Club gilt somit der Hexenzirkel der La Voisin als eines der ältesten Zeugnisse des Satanismus
Catherine Monvoisin wurde der Folter unterzogen, bestand jedoch bis zum Schluss darauf, keine Hexe zu sein. Am 22. Februar 1680 wurden La Voisin und andere Komplizen auf dem Place de Grève zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt
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zu Catherine Monvoisin

Anna Göldin
Anna Göldin (1734) eine der
letzten der Hexerei beschuldigte
Anna Göldi (1734 in Sennwald, Kanton St. Gallen; † 13. Juni 1782 in Glarus) war eine der letzten Frauen, die in Europa der Hexerei beschuldigt und hingerichtet wurden
Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder. Das erste starb kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmordes verurteilt und bestraft.
Später arbeitete sie als Magd beim Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi. Tschudi entstammte einer der reichsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons
Glarus
Hier soll sie dann mehrmals Stecknadeln in die Milch einer Tochter Tschudis gezaubert haben. Ausserdem soll die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei beschuldigt und angeklagt.
Im anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. Im Urteil wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten wurden vernichtet; Göldi wurde als Giftmörderin verurteilt
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zu Anna Göldi

Anna Schwegelin
Anna Schwegelin (1729) letzte Hexe
in Deutschland
Anna Maria Schwegelin (1729 in Lachen; † 1781 im Gefängnis in Kempten im Allgäu) war eine Dienstmagd, die 1775 als letzte „Hexe“ in Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde
Die Untersuchungen wurden vor dem „freien kaiserlichen Landgericht“ vom Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die Schwegelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die Constitutio Criminalis Carolina, die 1532 für das Reich erlassene Strafgesetzgebung, und auf juristische Autoritäten des 16. und 17. Jahrhunderts plädierte der Landrichter in seinem Gutachten wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem Schwert. Das Urteil wurde von drei anderen Hofräten des Fürststifts Kempten und vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der 11. April 1775 vorgesehen. Vermutlich auf den Einfluss seines Beichtvaters hin befahl der Fürstabt jedoch noch vor diesem Termin den Aufschub des Vollzugs und die Wiederaufnahme der Nachforschungen. Nach dem Juli 1775 scheint der Fall nicht mehr weiter verfolgt worden zu sein. Anna Maria Schwegelin blieb im Gefängnis und starb dort 1781 eines natürlichen Todes. Das gegen sie ergangene Urteil muss im Zusammenhang mit den geistesgeschichtlichen Auseinandersetzungen der Epoche der Aufklärung gesehen werden, insbesondere der Frage nach der Möglichkeit des Einwirkens himmlischer und höllischer Kräfte auf die materielle Welt. Besondere Aktualität gewannen diese Kontroversen in den Jahren 1774 und 1775 durch die spektakulären „Wunderheilungen“ des Exorzisten Johann Joseph Gaßner
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zu Anna Maria Schwegelin

Renate Maria Singer
Renate Maria Singer (1749) letzte
fränkische Hexe
Man schrieb das Jahr 1749. Etwas für uns heute Unglaubliches, ja Schreckliches geschah: Die Chorschwester Maria Renata Singer von Mossau wurde nach 50jähriger Klostermitgliedschaft als Hexe und Zauberin angeklagt, verurteilt und hingerichtet. Hingerichtet kurz vor Anbruch einer neuen geistesgeschichtlichen Epoche, der Aufklärung. Immer noch galten Hexenflug, Teufelspakt und Schadenszauber als Anklagepunkte, die mit dem Tode zu bestrafen waren. Die Prozeßakten von 1749 sind im Staatsarchiv erhalten und geben Einblick in den Ablauf der Anklage
Die Frage nach Leben oder Tod stand nach den Tatbeständen der Hexerei nicht zur Debatte, sondern allein die Art der Exekution. Der Schuldspruch lautete: lebendig verbrennen. Der Fürst milderte das Urteil ab: Enthauptung und Verbrennung der Leiche
Link
Hexenbruch in Höchberg

Hexenverfolgung heute
Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die Schadenszauber ausführen, in vielen Ländern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika, heute noch und wieder hochaktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode
Wikipedia: Hexenverfolgung

Hexerei in Österreich !
Link: Geschichte der Hexen in
Österreich

Bücher, Filme und Musik zum Thema:
Buchtipp: Die Seelen im Feuer
Der Hexenwahn geißelt die deutsche Gesellschaft anno 1626. Die Scheiterhaufen
brennen. Verurteilt werden Unschuldige -ein blosser Verdacht schon reicht zum Todesurteil
Die Seelen im Feuer

Jeder kann verdächtigt werden, jeder wird verhört, jeder kann brennen. Die
Angst geht um in Deutschland. 1626 ist es die Angst vor dem Teufel, der Zauberei,
den Hexen
Es ist ein Ringen um Gut und Böse, aber auch ein Kampf um die Macht. Der
intrigante Fürstbischof von Bamberg will die freien Bürger der Stadt in ihre
Schranken weisen. Neben den einfachen Leuten hat er es deshalb besonders auf die
Stadträte abgesehen. Sie werden verhört und verurteilt. Sie werden verbrannt
Mit der jungen Apothekerstochter Johanna schauen wir in eine Welt, in der der
Hexenwahn Wirklichkeit ist. Auch sie droht in den Teufelskreis zu geraten, aus dem
keiner entrinnt. Gelingt ihr die Flucht ins weltoffene Amsterdam? Bekommen die Bürger
von Bamberg endlich Hilfe bei Kaiser und Papst, um dem Brennen ein Ende zu machen
? ( Sabine Weigand - Historischer Roman - Die Seelen im Feuer )

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