


Hexen im Mittelalter

Hexen im Mittelalter - Hysterische Volksbewegung Hexenwahn und Hexenhammer - Informationen der Geschichte über die Verfolgung von Menschen vor allem von Frauen und die Hexenverfolgungen, Frauen wurden beschuldigt mit dem Teufel im Bunde zu stehen, sie wurden gefoltert und hingerichtet - Die Inquisition und die Rolle der Kirche die Foltermethoden und Hinrichtungsarten - Gegner der Hexenjagd und berühmte und bekannte Hexen aus dem Mittelalter

Hexen vor dem Mittelalter
Die
Angst vor den dunklen Mächten und ihren Verbündeten und der
Glaube an Hexerei und Zauberkunst ist alt. Bereits auf den
Gesetzestafeln des babylonischen "Codex Hammurabi" wird die
schaden bringende Hexerei erwähnt, und die dunkle griechische
Göttin Hekate wurde mit Hundeopfern milde gestimmt.
Im Zwölftafelgesetz
der Römer liest man von Hexen, die Feldfrüchte verderben. Aus
der Bibel bekannt ist die Hexe von Endor (1 Samue128,3-25) oder
die Anweisung, eine Hexe nicht am Leben zu lassen (Exodus
22,17). Augustinus (354-430) war von der Existenz geflügelter
Dämonen und Teufel überzeugt, die in Schlafende eindrängen und
Herrschaft über ihre Gedanken übernähmen. Wetterzauber, der böse
Blick, Verwandlungen in Tiere und die Behexung der Feldfrüchte
wären die Folgen.
Wann nun gezielt
begonnen wurde, Hexen und Zauberer zu verfolgen, lässt sich
nicht eindeutig klären, wohl aber erwähnt bereits Gregor von
Tours (um 540-594) Todesurteile, die an Hexen vollstreckt worden
sind. Bischof Burchard von Worms lehnt in seinem Beichtspiegel
den Glauben an Hexenflüge, Wettermacher oder unzüchtige
nächtliche Dämonen ab. Zu seiner Zeit lassen sich auch keine
Hexenverfolgungen durch weltliche Gerichte nachweisen.

Hexen im Mittelalter
Verfolgung von Menschen vor allem von Frauen
Hexenverfolgung
Setzen wir uns ins Mittelalter, in eine Zeit zurück, in welcher es bei uns eine Volksbildung praktisch nicht gab. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer beispiellosen Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand, um genau zu sein, nicht nur im sogenannt finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt - zur Zeit nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch die Phase der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und konnte den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht nur in katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in protestantischen Gebieten zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige Tatsachen über den Hexenwahn sind noch wenig bekannt oder überraschend. Deshalb sollen sie hier aufgegriffen
werden.
Hexen eine Bedrohung für das Christentum ?

Hexenverfolgung

Der Beginn
Als Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der Hexenverfolgung überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach:
Frauen wurden beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente müssen wir davon ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten unschuldige Opfer einer hysterischen Volksbewegung wurden. Neudeutsch würde man heute wohl von Mobbing sprechen. Opfer dieses Mobbings wurden mehrere zehntausend Personen, vor allem Frauen, teilweise Kinder und später auch Männer, zuerst Leute aus dem unteren, später auch aus dem höheren
Stand.
1400 - der Beginn ?
Auffallend
ist, dass ungefähr die Hälfte aller weltweiten
Hexen-Hinrichtungen im deutschsprachigen Europa stattfanden.
Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Es sei in
diesem Zusammenhang an den Prozess der Jeanne d'Arc, der 1920
von der katholischen Kirche heiliggesprochenen Jungfrau von
Orléans erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin
verbrannt. Das Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der
Schweiz zu liegen.
Vom zeitlichen
Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung ums Jahr
1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei
gab es zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa
1900. Als letzte hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der
Fall der Anna Göldi bekannt. Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende
1782 mit dem Schwert hingerichtet, also nur wenige Jahre vor
Ausbruch der Französischen Revolution. Diese sollte durch ihre
Auswirkung die alte Ordnung in Europa wegfegen.

Hexenwahn
Während
allen Phasen des Hexenwahns wurde das Verfolgen unschuldiger
Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten
Europas gab es deshalb überhaupt keine Hexenverfolgung oder
höchstens vereinzelte Verhöre ohne Folterungen, nach denen man
die Angeklagten wieder freiließ - mangels Beweisen.
Kernproblem der
Hexenverfolgung Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen
Hier stoßen wir
bereits auf das Kernproblem der Hexenverfolgung. Zaubereisünden
lassen sich nicht beweisen, weil ihre Auswirkungen das
Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es
heute noch Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen
objektiven Schaden zufügt, daran würden heutzutage ohnehin die
meisten Zeitgenossen nicht mehr glauben. Aus der Bibel wie aus
der Überlieferung von Naturvölkern wissen wir jedoch, dass es
durchaus gewisse magische Praktiken gibt, welche Menschen
wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche Vorkommnisse
aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie durch
weltliche oder kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse
Dinge werden eben erst am Jüngsten Tag ins richtige Licht
gerückt werden. Von einer solchen Perspektive des Jüngsten Tages
wichen zur Zeit der Hexenverfolgung kirchliche wie staatliche
Obrigkeiten ab. Sie stützten sich dabei auf das Bibelwort, dass
man die Zaubereisünde nicht dulden solle und gingen dagegen an.
Allerdings - und hier liegt der Kernpunkt - nicht mit
geistlichen, sondern unangebrachter weise mit weltlichen Waffen.

Die Institution Kirche !
Hexenverfolgung und Kreuzzüge

Die Folge davon war
eine Katastrophe, die uns heute noch erschüttert und bei der das
Christliche im ursprünglichen Sinne vollends auf der Strecke
blieb. Eine Spätfolge davon ist das Misstrauen oder sogar die
Abscheu, welches man der Institution Kirche in weiten
Bevölkerungskreisen noch heute entgegenbringt, wenn die Rede auf
die Hexenverfolgung oder auch die Kreuzzüge fällt.
Die Massenhysterie gegen Frauen in
früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung zu einem großen Teil
in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Diese
lebten in den Köpfen der Menschen fort, auch lange nachdem
Europa christianisiert war, und teilweise sind solche
Vorstellungen heute noch vorhanden.
Die Christianisierung Europas brachte es
zwar mit sich, dass viele Menschen Christen wurden, so wie auch
viele andere über den Status der getauften Heiden nicht hinweg
kamen und es eigentlich auch gar nicht so recht wollten. Das
Christentum war die offiziell erwartete Denk- und Lebensweise,
sodass sich viele mehr nur äußerlich anpassten und der
christliche Glaube immer in einem Wettlauf mit den animistischen
Vorstellungen stand.

Hexe stammt aus einer Vorstellung!
Zaunsitzerin - Hagazussa !
Da war zum Beispiel die Vorstellung, dass Geister an den Zäunen hausten und die Menschen bedrohen würden. Genau von dieser Vorstellung stammt das Wort Hexe. Der Begriff geht zurück auf das alt-nordische Wort für Zaunsitzerin,
Hagazussa. Jedenfalls begann sich mit der Christianisierung die Vorstellung des Teufels mit derjenigen von Hexen, Dämonen und Unholden zu vermischen. Man spricht in der Fachwelt auch von der Christianisierung des antiken, keltischen, germanischen und slawischen
Dämonenglaubens.

Mittelalter Magie
Heidnische Begriffe wurden von der Kirche übernommen

Teilweise wurden
gewisse Formen der Magie bewusst von der frühmittelalterlichen
Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung das
Christentum leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber
auch die Hexen von der christianisierten Bevölkerung
verantwortlich gemacht für schlechtes Wetter, Missernte,
Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In Zeiten der Missernte
und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren solche
Vorstellungen noch höher im Kurs.
Es gab auch sehr kleine Gruppen die den Christlichen Glauben verhöhnten
Und in der Tat war der
soziale Niedergang breiter Bevölkerungskreise ein wesentlicher
Nährboden für das Aufkommen des Hexenwahns. Zudem gab es
tatsächlich vereinzelte und verborgene Wahrsager, Volksmagier
und auch - meist sehr kleine - Gruppen, welche den christlichen
Glauben verhöhnten - teilweise aus reiner Prahlerei, teilweise
auch als Satanskulte, welche mit umgekehrten Kreuz ihre
Schwarzen Messen zelebrierten. In jener Zeit, da es praktisch
noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte das
hauptsächlichste Massenmedium. Man kann sich ausmalen, wie viel
Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde.
Jedenfalls erschien die Gefahr von seitens der Hexen und
Zauberer um ein X-faches größer, als sie es in der Wirklichkeit
je war.
Bereits im Jahr 1090 gab es in Freising
einen Fall, bei dem drei sogenannte Wettermacherinnen am
Isarstand verbrannt wurden - übrigens damals gegen den Willen
der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der umstrittenen
Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine große
Verunsicherung mit sich und verursachte die Suche nach
irgendwelchen Sündenböcken. In Freising wurde vorweggenommen,
was ein halbes Jahrtausend später bei den Hexenprozessen der
Fall war. Der bloße Verdacht auf Zauberei genügte, um
unschuldige Frauen zu foltern und damit ein Geständnis zu
erpressen. Die Frauen gaben unter der Folter alles mögliche zu,
um den Schmerzen zu entgehen. Das Geständnis war für ein
rechtsgültiges Urteil notwendig, Indizienprozesse wie heute
kannte man damals noch nicht.
Zaubereisünden wurden von der Kirche
nicht immer gleich beurteilt
Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer Geringschätzung teuflischer und zauberischer
Einflussnahme.

Die Inquisition
Vor
allem in der Literatur der organisierten Ketzerverfolgung, der
Inquisition, begann man aber später die Existenz des Hexenfluges
als wirkliches Ereignis zu verstehen. Unter Hexenflug verstand
man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die Luft. In
aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der
theologischen in die Märchenliteratur, wo sie heute noch
anzutreffen ist.
Die Literatur der
Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur
Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das
damals bekannte und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus
der Feder des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487.
das kirchliche Inquisitionsverfahren
Zur
eigentlichen Waffe der Kirche gegen die Zauberei erwuchs seit
dem 13. Jahrhundert das kirchliche Inquisitionsverfahren. In der
Inquisition führte die gleiche Instanz, welche Anklage erhob,
auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre in der
heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren
häuften sich damals die Hinrichtungen von sogenannten Hexen und
anderen Ketzern. Zur gleichen Zeit ließ man in Spanien und
Frankreich die Folterung von Verdächtigten zu, wenn es um
Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland begann man etwa seit
dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen Strafprozess
anzuwenden.

Hexerei Magie
Delikte Zaubersünden
So sehr
man auf kirchlicher Seite um die Existenz von Zaubereisünden
wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15.
Jahrhunderts noch kein Hexerei-Delikt. Der Begriff der Hexerei
soll zum ersten Mal in einem Strafprozess vor dem weltlichen
Gericht der Stadt Luzern 1419 aufgetaucht sein, also schon rund
einhundert Jahre vor der Reformation. Der Begriff der Hexe
wurde, so vermuten andere Experten, erst am Konzil von Basel,
also zwanzig Jahre nach dem Luzerner Fall erfunden.
Nach dieser Ansicht
sei der Begriff der Hexe vom Konzil neu aufgegriffen und mit
alten, angstbesetzten Inhalten gefüllt worden. Es könnte also
durchaus sein, dass die gedankliche Verbindung zwischen dem Wort
Hexe zum erwähnten altnordischen Begriff Hagazussa bewusst von
der Inquisition inszeniert wurde, um die Volksängste vor Dämonen
gegen die angeblichen Hexen zu schüren. Bereits zeitgenössische
Darstellungen kritisierten, dass die Hexen nicht wirklich
existierten, sondern lediglich eine ideologische Einbildung der
Inquisitoren seien.
Die Inquisitoren
gehörten auch zu den Wenigen, welche relativ gut gebildet waren,
und zu einer gezielten Manipulation der Sprache überhaupt fähig.
Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die
kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden
Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten behandelt.

Begriff der Hexerei
Der
Begriff der Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt
füllte, wurde zwar vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht
anerkannt. Gerade deshalb war es nicht voraussehbar, dass ein
weit verbreiteter Hexenwahn je ausbrechen würde. Es kam aber so,
dass die weltliche Strafprozessordnung in jener Zeit die Folter
institutionalisierte. Diese war zu Beginn gegen Attentäter und
Königsmörder gerichtet. Jedenfalls wurden durch die Folter der
Willkür größere Tore geöffnet, als es die kirchliche Inquisition
alleine je zustande gebracht hätte. Trotzdem vollzog die
Inquisition selber auch die Folter, um Geständnisse zu
erpressen. War ein solches vorhanden, mussten die kirchlichen
Inquisitoren den Angeklagten an das weltliche Gericht übergeben.

Hexenprozesse
Betrachten
wir das Prozessverfahren gegen Personen, die der Hexerei
beschuldigt wurden, näher: Der Ankläger ist in der stärkeren
Position. Er kann jemanden aufgrund von Aussagen irgendwelcher
Leute anklagen, gleich ob und wie glaubwürdig diese sind. Man
geht davon aus, dass der Ankläger aus Sorge gegenüber dem Staat
oder dem rechten Glauben handle und deshalb müsse er seine
Anklage nicht beweisen.
Der bloße Verdacht auf Zauberei genügte!!!!
Auf Verdacht Todesstrafe !!!!

Mittelalter Folter
Ungeschützt
war hingegen der die Angeklagte; und sein Verteidiger kommt
gegen die Behandlung des Falles meist nicht an. Die
Unschuldsvermutung kannte man damals nicht. Um mit der Folter
des Angeklagten die Wahrheit zu ermitteln, genügte ein bloßer
Verdacht des Richters. Dem Richter war es freigestellt, dem
Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen, es
dann aber nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe
zu beschließen. Denn die Todesstrafe konnte nur verhängt werden,
wenn ein Geständnis vorlag. Die Folter wurde deshalb solange
angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch von Unschuldigen.
Hexenfolter im Mittelalter
Die Wasserfolter

Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von irgend jemandem, zum Beispiel, dass die
betreffende Frau einen schlechten Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten als Hexe verurteilten Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus ein wenig entsprachen. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise auch behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den Verdächtigungen der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert
waren.
Folterung durch Aufziehen

In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung die Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels genauer Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die Rede schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde der Ruf schnell und endgültig beschmutzt, was Grund war für eine neuerliche Verhaftung, Folterung und
schließlich
Hinrichtung.
Der Hexenstuhl

Hinrichtungen
Nicht jede Hinrichtungsart galt als gleich schrecklich bzw. entehrend. So war
der Tod durch das Schwert ehrenvoller als der Tod durch den Strang, der als äußerst
unehrenhaft galt. Beim Verbrennen gab es prinzipiell drei verschiedene Tötungsarten:
entweder wurden die Delinquenten zuerst geköpft und dann verbrannt oder
zuerst erdrosselt und dann verbrannt oder bei lebendigem Leibe verbrannt. Die
Asche des Bedauernswerten wurde dann in alle vier Winde ver- oder in fließendes
Wasser gestreut.
Das Hexenrad

Eine besonders grausame Hinrichtungsart war jene mit dem Richtrad. Dabei wurde
der Delinquent auf scharfkantige Klötze gebunden und mit einem Rad, auf dem
eine eiserne Schneide angebracht war, brach man ihm die Knochen der Extremitäten.
Danach wurde er auf ein eigenes Rad geflochten, das an einer langen Stange
hoch aufgerichtet wurde. Der noch lebende Körper bzw. der Leichnam diente den
Vögeln als Fraß.
Bräuche der Volksmedizin wurden verboten
Das vorurteilsbehaftete Verleumden wurde insbesondere gefördert durch amtliche Anweisungen, welche Handlungen als Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen seien. In einer bayrischen Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige Bräuche der Volksmedizin auf den Index gesetzt und damit verboten. Dazu gehörte auch das Baden am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen. Für die eigentlichen Sünden gegen den christlichen Glauben wurde das Strafmass wie folgt festgesetzt:
-
wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt
-
wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet
-
wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen
das Vermögen wird
eingezogen
-
bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden Zangen
gezwickt
Verdacht auf Hexerei musste gemeldet werden...
In Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle Amtsuntertanen verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Diese Bestimmung zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in der Geschichte des Hexenwahns. Denn dadurch wurde man verpflichtet, schon beim geringsten Verdacht jemanden anzuklagen. Es führte sogar soweit, dass Angeklagte unter der Folter ihrerseits irgendwelche Leute der Hexerei beschuldigten, um den Schmerzen zu
entgehen.
es wurde danach aber auch gegenseitig beschuldigt..
So wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch hochgestellte Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die Vorschriften Maximilians mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten von den Kanzeln verlesen werden. Die Hysterie wurde damit nicht besänftigt, sondern im Gegenteil geradezu
angestachelt.
Teufelkreis Hysterie Verhör Folter Denunzierung
Wo der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter, Denunzierung und weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell auf. Die Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit den vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer der Untersuchung im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später bezichtigen können, sie seien selber
verhext.

Mutiger Widerstand gegen den Hexenwahn
Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Die einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch Seelsorger.
Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater
Friedrich von Spee
Er begleitete während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte er in einem Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus Sicherheitsgründen allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne Genehmigung seiner Ordensoberen. Dies wäre auch schwierig gewesen, fand man doch auch viele Jesuiten auf Seiten der Befürworter einer
Hexenverfolgung.
Cautio Criminalis - (Friedrich von
Spee)
Spees Buch, es trug den Namen Cautio Criminalis, deckte die Zustände mit scharfsinniger Logik schonungslos auf und nahm auch gegenüber den Geistlichen und seinen Jesuiten-Brüdern kein Blatt vor den Mund. Da Spee in seinem persönlichen Umfeld, er war Lehrer der Moraltheologie, offen über sein Anliegen sprach, war bald bekannt, wer die Cautio Criminalis geschrieben hatte.
Die Empörung über Spee klang dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter Gustav Adolf andere Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von Köln nach Trier versetzt. Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buch starb er. Spee hatte sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt. Trotz aller Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden
treu.
Spee wurde einst gefragt, woher er denn schon graues Haar hätte. Er antwortete, das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum Scheiterhaufen hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem einzigen Fall davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich schuldig. Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst hätten, ihm die Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im Sterben in den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die Hexenverfolgung war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und Christen durch die Kirche. Evangelium und christliche Gemeinde einerseits und Dogmatik und Kirche anderseits waren nie dasselbe und werden es auch nie
sein.

Das Ende des Hexenwahns
Das Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der Aufklärung, welche nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt rückte. Die letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs schon erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter polnischer Hoheit, zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt, weil sie rot entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres Nachbarn dauernd krank gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass die Frauen Hexen gewesen seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die beiden letzten bekannten Hexenprozesse mit
anschließender Hinrichtung. Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er im Aberglauben
weiter.
1800 - Die Hexenprozesse verschwanden
Die Hexenprozesse verschwanden - wie erwähnt - aufgrund der Aufklärung. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das Geständnis seine
Prozess entscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den Zeugen- und Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch mit begünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende gingen.
Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen, ja der Menschenwürde im allgemeinen. Dass sich der Humanismus durchsetzte, bedeutete Freiheit - Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt. Denn wo der Geist des Evangeliums ist, da ist auch der Geist der Freiheit.

Berühmte
Hexen aus dem Mittelalter
Maria Holl
Maria Holl (1549) wurde von
Hexerei freigesprochen !
Maria Holl ( 1549 in Altenstadt bei Geislingen an der Steige; † 1634) war eine Gastwirtin in Nördlingen. Sie wurde als Hexe angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde
freigesprochen.
..wurde als Hexe angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde
freigesprochen!
Maria Holl war die Tochter des Amtmannes Jerg Löhlin aus Altenstadt. Sie heiratete am 20. Mai 1586 Michael Holl im Ulmer Münster. Mit ihm zog sie nach Nördlingen, wo sie am 30. Mai 1587 Bürgerin der Stadt wurde. Dort eröffnete das Ehepaar die Wirtschaft „Die goldene Krone“ am Weinmarkt. In Nördlingen wurde Maria Holl aus Neid wegen ihrer gut laufenden Wirtschaft als Hexe angeklagt. Sie überstand als Erste der angeklagten Hexen die Folterungen. Insgesamt wurde sie 56-mal gefoltert. Sie bekannte sich stets zu Gott. Keine Grausamkeit brachte sie zu dem Geständnis, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Viele Bürger setzten sich für sie ein. Am 11. Oktober 1594 wurde sie vom Vorwurf der Hexerei freigesprochen. Ihr Fall war einer der letzten Hexenprozesse in Nördlingen. Maria Holl überlebte alle ihre Peiniger. Sie starb 1634, vermutlich an der Pest.
Wikilink
zu Maria Holl

Hester Jonas
Hester Jonas (1570) Hexe von Neuss
Hester Jonas ( 1570 in
Monheim am Rhein; † 24. Dezember 1635 in Neuss) war die
sogenannte Hexe von Neuss
Jonas zog nach der Heirat mit dem Neusser
Müller Peter Meurer nach Neuss an die Windmühle. Hier erlitt sie
schwere Fallsucht-Anfälle. Sie betätigte sich als Hebamme und
nutzte die Kräuterheilkunde, unter anderem die Alraune
(Alraunewurzel).
Im November des Jahres 1635 wurde sie (im
Alter von etwa 64 Jahren) wegen Zauberei verhaftet, verhört und
gefoltert. Das Neusser Bürgermeistergericht bezichtigte sie des
Schadenzaubers, des Abfalls von Gott, des Paktes mit dem Teufel
und der Teufelsbuhlschaft. Schon Jahre zuvor hatte Hester Jonas
im Ruf gestanden, eine Hexe zu sein. Durch massive öffentliche
Gerüchte sah sich die Obrigkeit nun zum Handeln gezwungen. Bei
den ersten beiden Verhören am 15. und am 22. November bestritt
Hester Jonas die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Am 19. und 20.
Dezember wurde sie jeweils für drei Stunden auf einen
Hexenstuhl, einen mit Eisennägeln gespickten Folterstuhl,
gesetzt.
Danach legte sie ein „Geständnis“ nach
Wunsch der Anklage ab. Sie gab zu, mit einem schwarzen Mann
namens „Hans Beelzebub“ mehrfach Unzucht getrieben und Menschen
wie Tieren durch Zauber geschadet zu haben. Außerdem sei sie vom
Teufel besessen. In derselben Nacht gelang ihr die Flucht aus
dem „Neuwachthaus“. Sie wurde jedoch wenig später ergriffen und
in den Mühlenturm gesperrt. Hier widerrief sie ihr „Geständnis“.
Aber nach Auspeitschung mit „scharfen Ruten“ am folgenden Tag
war ihr Widerstand gebrochen. Sie gestand alle gegen sie
erhobenen Vorwürfe. Das Gericht verurteilte sie nun zum Tode. Am
24. Dezember 1635 wurde Hester Jonas in Neuss von einem
Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet. Ihr Körper wurde
danach verbrannt. Ihre Asche ist dann am gleichen Tag in alle
Winde verteilt worden. Das komplette Verhörprotokoll des
Hexenprozesses ist im Stadtarchiv Neuss einzusehen.
Wikilink
zu Hester Jonas

Elisabeth von Doberschütz (1591)
Elisabeth von Doberschütz, geborene von Strantz († 17. Dezember 1591 in Stettin, Pommern) wurde als Hexe vor den Toren Stettins hingerichtet und verbrannt.
Elisabeth von Doberschütz wurde im Jahr 1590 der Hexerei und Zauberei beschuldigt: Sie wurde angeklagt, Erdmuthe, die Ehefrau des Herzogs Johann Friedrich (1542–1600), Herzog von Pommern-Stettin, mit einem „Hexentrank“ unfruchtbar gemacht zu haben, den sie der Herzogin Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte. Der Herzog war seit 1577 mit Erdmuthe Markgräfin von Brandenburg (1561–1623) verheiratet, der Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und der Sabine von Brandenburg-Ansbach; die Ehe war aber kinderlos geblieben. Elisabeth von Doberschütz gelang es noch zu fliehen, doch wurde sie in Crossen (Oder) gefangen, in Stettin eingekerkert und am 17. Dezember 1590 zum Tod verurteilt. Auf den Tag genau ein Jahr später, am 17. Dezember 1591, wurde sie auf dem Heumarkt vor den Toren Stettins als Hexe enthauptet und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt – in dem Jahr, in dem die Neustettinischen Hexenverfolgungen ihren Höhepunkt erreicht hatten.
Wikilink
zu Elisabeth von Doberschütz

Catherine Monvoisin (1632)
Catherine Monvoisin (1632; † 22.
Februar 1680 in Paris; Geburtsname Deshayes), genannt La Voisin, war
eine französische Serienmörderin, verurteilte Hexe und eine der
Hauptbeteiligten in der so genannten Giftaffäre.
Catherine Monvoisin lebte am Stadtrand von Paris.
Ihr Ehemann war ein erfolgloser Juwelier. Um zu mehr Geld zu gelangen,
weissagte sie zusammen mit ihrer sechzehnjährigen Tochter und mehreren
Kolleginnen gegen hohe Honorare die Zukunft, erstellte Horoskope,
verkaufte Gift, Liebestränke, betrieb Voodoo-Zauber und brach
unerwünschte Schwangerschaften ab. Außerdem zelebrierte sie gemeinsam
mit dem Abbé de Guiborg, der aus dem Priesteramt verstoßen worden war,
schwarze Messen, bei denen angeblich in ihrer privaten Kapelle Säuglinge
geopfert wurden. Das Blut der Kinder verwendete Madame La Voisin für
ihre Zaubertränke. Neben dem Hellfire Club gilt somit der Hexenzirkel
der La Voisin als eines der ältesten Zeugnisse des Satanismus.
Catherine Monvoisin wurde der Folter unterzogen,
bestand jedoch bis zum Schluss darauf, keine Hexe zu sein. Am 22.
Februar 1680 wurden La Voisin und andere Komplizen auf dem Place de
Grève zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
Wikilink
zu Catherine Monvoisin

Anna Göldin
Anna Göldin (1734) eine der
letzten der Hexerei beschuldigte
Anna Göldi (1734 in
Sennwald, Kanton St. Gallen; † 13. Juni 1782 in Glarus) war eine
der letzten Frauen, die in Europa der Hexerei beschuldigt und
hingerichtet wurden.
Göldi stammte aus armen Verhältnissen und
arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder. Das erste starb
kurz nach der Geburt. Anna Göldi wurde darauf wegen Kindsmordes
verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd beim
Glarner Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob
Tschudi. Tschudi entstammte einer der reichsten und
einflussreichsten Familien des protestantischen Kantons Glarus.
Hier soll sie dann mehrmals Stecknadeln in
die Milch einer Tochter Tschudis gezaubert haben. Außerdem soll
die Tochter nach Aussagen von Angehörigen der Familie Tschudi
mehrfach Nägel gespuckt haben. Wegen Verzauberung der
Tschudi-Tochter wurde Anna Göldi daraufhin der Hexerei
beschuldigt und angeklagt. Im anschließenden Gerichtsprozess gab
Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der
Glarner Rat verurteilte sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das
Schwert. Das Urteil wurde umgehend vollstreckt. Es sorgte trotz
Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und
wurde als Justizmord bezeichnet. Im Urteil wurde der Vorwurf der
Hexerei vermieden und die Gerichtsakten wurden vernichtet; Göldi
wurde als Giftmörderin verurteilt.
Wikilink
zu Anna Göldi

Anna Schwegelin
Anna Schwegelin (1729) letzte Hexe
in Deutschland
Anna Maria Schwegelin
(1729 in Lachen; † 1781 im Gefängnis in Kempten im Allgäu) war
eine Dienstmagd, die 1775 als letzte „Hexe“ in Deutschland zum
Tode verurteilt wurde. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass
entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde.
Die Untersuchungen wurden vor dem „freien
kaiserlichen Landgericht“ vom Landrichter Johann Franz Wilhelm
Treuchtlinger geleitet. Ohne gefoltert zu werden, gestand die
Schwegelin den Teufelspakt ein, bestritt allerdings, jemals
Schadenzauber ausgeübt zu haben. Gestützt auf die Constitutio
Criminalis Carolina, die 1532 für das Reich erlassene
Strafgesetzgebung, und auf juristische Autoritäten des 16. und
17. Jahrhunderts plädierte der Landrichter in seinem Gutachten
wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft auf Hinrichtung mit dem
Schwert. Das Urteil wurde von drei anderen Hofräten des
Fürststifts Kempten und vom Landesherrn, Fürstabt Honorius Roth
von Schreckenstein, unterzeichnet. Als Tag der Exekution war der
11. April 1775 vorgesehen. Vermutlich auf den Einfluss seines
Beichtvaters hin befahl der Fürstabt jedoch noch vor diesem
Termin den Aufschub des Vollzugs und die Wiederaufnahme der
Nachforschungen. Nach dem Juli 1775 scheint der Fall nicht mehr
weiter verfolgt worden zu sein. Anna Maria Schwegelin blieb im
Gefängnis und starb dort 1781 eines natürlichen Todes.
Das gegen sie ergangene Urteil muss im
Zusammenhang mit den geistesgeschichtlichen Auseinandersetzungen
der Epoche der Aufklärung gesehen werden, insbesondere der Frage
nach der Möglichkeit des Einwirkens himmlischer und höllischer
Kräfte auf die materielle Welt. Besondere Aktualität gewannen
diese Kontroversen in den Jahren 1774 und 1775 durch die
spektakulären „Wunderheilungen“ des Exorzisten Johann Joseph
Gaßner.
Wikilink
zu Anna Maria Schwegelin

Renate Maria Singer
Renate Maria Singer (1749) letzte
fränkische Hexe
Man schrieb das Jahr
1749. Etwas für uns heute Unglaubliches, ja Schreckliches
geschah: Die Chorschwester Maria Renata Singer von Mossau wurde
nach 50jähriger Klostermitgliedschaft als Hexe und Zauberin
angeklagt, verurteilt und hingerichtet. Hingerichtet kurz vor
Anbruch einer neuen geistesgeschichtlichen Epoche, der
Aufklärung. Immer noch galten Hexenflug, Teufelspakt und
Schadenszauber als Anklagepunkte, die mit dem Tode zu bestrafen
waren. Die Prozeßakten von 1749 sind im Staatsarchiv erhalten
und geben Einblick in den Ablauf der Anklage.
Die Frage nach Leben oder Tod stand nach
den Tatbeständen der Hexerei nicht zur Debatte, sondern allein
die Art der Exekution. Der Schuldspruch lautete: lebendig
verbrennen. Der Fürst milderte das Urteil ab: Enthauptung und
Verbrennung der Leiche.
Link
Hexenbruch in Höchberg

Hexenverfolgung heute
Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die Schadenszauber ausführen, in vielen Ländern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika, heute noch und wieder hochaktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode.
Wikipedia:
Hexenverfolgung

Buchtipp: Die Seelen im Feuer
Der Hexenwahn geißelt die deutsche Gesellschaft anno 1626. Die Scheiterhaufen
brennen. Verurteilt werden Unschuldige -ein bloßer Verdacht schon reicht zum Todesurteil.
Die Seelen im Feuer
Jeder kann verdächtigt
werden, jeder wird verhört, jeder kann brennen. Die Angst geht
um in Deutschland. 1626 ist es die Angst vor dem Teufel, der
Zauberei, den Hexen.
Es ist ein Ringen um Gut und Böse, aber
auch ein Kampf um die Macht. Der intrigante Fürstbischof von
Bamberg will die freien Bürger der Stadt in ihre Schranken
weisen. Neben den einfachen Leuten hat er es deshalb besonders
auf die Stadträte abgesehen. Sie werden verhört und verurteilt.
Sie werden verbrannt.
Mit der jungen Apothekerstochter Johanna
schauen wir in eine Welt, in der der Hexenwahn Wirklichkeit ist.
Auch sie droht in den Teufelskreis zu geraten, aus dem keiner
entrinnt. Gelingt ihr die Flucht ins weltoffene Amsterdam?
Bekommen die Bürger von Bamberg endlich Hilfe bei Kaiser und
Papst, um dem Brennen ein Ende zu machen ? ( Sabine Weigand -
Historischer Roman - Die Seelen im Feuer )
Engel der Nacht - Wicca Priesterin Sione:
Schwarzes
Wien News -
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Hexenladen
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